Ratenschutzversicherung bei Revolving-Cards: Experten sind skeptisch!

Ratenschutzversicherungen werden zusammen mit immer mehr Revolving-Cards angeboten. Sie zahlen die fälligen Raten, wenn der Karteninhaber verstirbt, arbeitsunfähig oder arbeitslos wird. Was auf den ersten Blick vernünftig erscheint, ist bei genauerer Betrachtung ein sehr hoher Preis für ein überschaubares Maß an Sicherheit. Experten jedenfalls betrachten die Restschuldversicherung für Revolving Cards mit viel Argwohn.

„Stellen Sie sich vor, sie werden arbeitslos und können die fälligen Raten nicht mehr zahlen. Dann geht ihre Bonität den Bach runter und Sie bekommen nicht mal mehr einen Handyvertrag!“ So oder so ähnlich lautet die (eventuell eingeübte) Argumentation eines Callcenter-Agenten, der einem Kreditkarten-Kunden eine Ratenschutzversicherung anpreist.

Ratenschutzversicherungen -oft auch als Restschuldversicherungen bekannt – zahlen die fälligen Raten des Revolving-Card-Saldos, wenn der Karteninhaber dies nicht mehr kann. Versicherte Gründe fürs nicht zahlen können sind je nach Bank Tod, Berufsunfähigkeit oder auch Arbeitslosigkeit. Die Argumentation des Callcenter-Agenten klingt schlüssig: Wer will schon mit einer negativen Bonität leben oder sich und seine Angehörigen bzw. Hinterbliebenen mit (Konsum-) Schulden belasten.

Ähnlich den Restschuldversicherungen eines normalen Ratenkredites aber haben die Policen für Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion einen großen Nachteil: Sie sind bei dauerhafter maßlos überteuert. Wer bei der Barclaysbank die „Kontosicherheit“ abschließt, muss 0,89 Prozent des valutierenden Kreditbetrages monatlich als Prämie zahlen. Angesichts eines Sollzinses von jenseits der 15 Prozent erscheint dies vor allem für die Bank als ein gutes Geschäft. Bei einem durchschnittlichen Sollsaldo von 2000 Euro kommen auf diese Weise gute 210 Euro im Jahr an Kostend dazu. Zusammen mit den rund 360 Euro Zinsen ergibt sich ein effektiver Jahreszins nahe der 30 Prozent. Viel mehr lässt beim besten Willen für geliehenes Geld nicht ausgeben.

Ratenschutzversicherungen lohnen sich deshalb nur in sehr wenigen Fällen. Wenn der Saldo nur für einen kurzen Zeitraum benötigt wird, in dem ausreichend Geld verdient wird, das nur dann wegfällt, wenn einer der Versicherungsfälle eintritt, kann die Police Sinn machen. Letztlich kommt somit vor allem eine Absicherung gegen plötzliche Arbeitslosigkeit in Betracht. Risiken wie Berufsunfähigkeit oder Tod sollten durch die dafür vorgesehenen Policen – also eine Berufsunfähigkeits- bzw. Unfallversicherung und eine Risikolebensversicherung – abgedeckt werden.

Die Kosten für die „echten“ Versicherungen können steuerlich geltend gemacht werden. Für Restschuld- oder Ratenschutzversicherungen gilt dies in der Regel nicht, weil sie sich ausschließlich auf einen Kreditrahmen beziehen und nicht auf den Wegfall eines Einkommens durch bestimmte Ereignisse.