Bei einer Kartensperrung teilt der Karteinhaber seiner Bank mit, dass die Kreditkarte abhanden gekommen ist. Die Bank sperrt daraufhin sofort die Kreditkarte und macht damit jegliche Verfügungen unmöglich. Nach der Kartensperrung haftet der Kreditkartenbesitzer nicht mehr für etwaige Verfügungen durch Dritte. Kommt es vor der Sperrung zu Missbrauch, richtet sich die Haftung nach den Umstände und den Vereinbarungen im Kartenvertrag.
Die zentrale Kartensperrnummer aus dem IN- und Ausland
- 116 116